Bayern sieht sich durch Karlsruhe in Kritik an Pflege-Impfpflicht bestätigt

Krankenhaus (über cozmo news)
Krankenhaus (über cozmo news)

Bayern sieht sich trotz des gescheiterten Eilantrags gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Gericht habe klar gesagt, dass bestimmte Fragen in dem Gesetz zu klären seien, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag in München vor Journalisten. „Deshalb bestätigt das im Prinzip genau die Linie der bayerischen Staatsregierung.“

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag überraschend erklärt, dass sein Bundesland die ab Mitte März geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht de facto vorerst nicht umsetzen wolle. Holetschek sagte nun, es müsse sich niemand Gedanken machen, ob Bayern gesetz- oder rechtstreu sei. Aber das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei „noch nicht ideal“.

Es gebe im Vollzug viele Fragen, dies habe auch schon die Gesundheitsministerkonferenz am 22. Januar gegenüber dem Bund erklärt. „Ich denke, es ist sozusagen geradezu eine Verpflichtung, nochmal deutlich zu machen, dass Probleme da sind, die gelöst werden müssen“, sagte Holetschek.

Scharf wies der CSU-Minister Kritik aus der Bundesregierung am Vorgehen Bayerns zurück. „Die jetzt mit dem Finger in Richtung Bayern zeigen, sollten mal überlegen, was sie in Berlin zustande gebracht haben, mit Verlaub.“ So sei der Pflegebranche erklärt worden, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei nur der erste Schritt zur allgemeinen Impfpflicht – viele würden aber mittlerweile nicht mehr glauben, dass der Bund die allgemeine Impfpflicht tatsächlich umsetzen wolle.

Holetschek attackierte auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der bei Twitter mit Blick auf Bayern geschrieben hatte: „Wenn sich die Regierenden selbst aussuchen, an welche Gesetze sie sich halten und an welche nicht, ist die Tyrannei nicht mehr fern.“ Der Vorwurf der Tyrranei habe ihn irritiert. „Er sollte sich einfach entschuldigen für solche Worte“, sagte Holetschek. Buschmann habe sich damit „unangemessen und ungehörig“ verhalten.

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