Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über mögliche Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen einer Behinderung. Es geht um einen Facharbeiter, der bei der belgischen Bahn die Schienen warten sollte. In der Probezeit musste er sich einen Herzschrittmacher einsetzen lassen. (Az. C-485/20)
Der Herzschrittmacher reagierte auf elektromagnetische Felder – wie sie von Schienen ausgehen – empfindlich. Darum konnte der Mann seine ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausführen. Er wurde als behindert anerkannt, arbeitete kurzzeitig im Lager und wurde dann entlassen. Dagegen zog er vor den belgischen Staatsrat. Dieser fragte den EuGH, ob ein Arbeiter in einem solchen Fall weiterbeschäftigt werden müsse.