Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am kommenden Dienstag eine Entscheidung zum sogenannten Raserparagrafen. Das kündigte das Gericht am Freitag in Karlsruhe an. Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind seit 2017 als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Der Gesetzgeber reagierte so auf die vielen Fälle von Raserei in Innenstädten wie etwa am Berliner Kurfürstendamm. (Az. 2 BvL 1/20)
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen muss sich mit einem Raserfall befassen. Allerdings hält es einen Teil der Regelung für zu ungenau. Darin geht es nicht explizit um Rennen von Autofahrern gegeneinander, sondern um nicht angepasste Geschwindigkeit und das „grob verkehrswidrige“ und „rücksichtlose“ Fahren, um eine „höchstmögliche Geschwindigkeit“ zu erreichen. Das Amtsgericht fragte das Bundesverfassungsgericht, ob diese Regelung zu Alleinrennen verfassungsgemäß sei.