Keine digitale Arbeitszeiterfassung im Gesetzentwurf zu Mindestlohn

Digitale Arbeitszeiterfassung
Digitale Arbeitszeiterfassung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen Gesetzesentwurf zum höheren Mindestlohn und zu Minijobs laut Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ entschärft. Heil habe Passagen für strengere Regeln zur Aufzeichnung der Arbeitszeit von Beschäftigten aus dem Entwurf gestrichen, berichtete die Zeitung am Dienstag. Dies sei nach einer Intervention der FDP geschehen.

Die Arbeitszeiterfassung sollte den bisherigen Plänen zufolge täglich digital und „manipulationssicher“ dokumentiert werden. „Die elektronische Arbeitszeiterfassung ist in der Praxis nicht umzusetzen“, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, der Zeitung. Dies gelte vor allem dann, wenn Beschäftigte an verschiedenen Orten tätig sind wie Bauarbeiter oder Reinigungskräfte.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte sich noch am Montag für die Einführung der digitalen Arbeitszeiterfassung zusammen mit dem höheren Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde ausgesprochen. Die Gefahr sei groß, dass etliche Arbeitgeber es mit den tatsächlich geleisteten Stunden nicht so genau nehmen, wenn sie künftig zwölf Euro pro Stunde als neuen Mindestlohn zahlen müssen, so die Erklärung. Der bisher mögliche Nachweis der Arbeitszeit auf Papier sei fälschungsanfällig.

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