Klage gegen Nutzung des Düsseldorfer Radschlägers vor OLG gescheitert

-jha-, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
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Die Erbin des 1997 verstorbenen Düsseldorfer Designers Friedrich Becker ist mit dem Versuch gescheitert, die Nutzung eines im Internet als „Düsseldorfer Siegel“ bezeichneten Radschläger-Motivs zu untersagen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine entsprechende Klage ab, da es erhebliche Unterschiede zwischen dem Original „Düsseldorfer Radschläger“ und dem beanstandeten Motiv gebe. Das OLG ließ keine Revision zu.

Becker hatte den Radschläger 1961 entworfen. Die Figur findet sich in Düsseldorf unter anderem an einer Tür der Kirche St. Lambertus, als Skulptur an der Rheinstraße und als dreidimensionaler Würfel im Stadtgebiet. Die Urheberrechte hält Beckers Adoptivtochter.

Schon das Landgericht Düsseldorf hatte ihre Klage abgewiesen. Das OLG bestätigte diese Entscheidung. Es begründete dies damit, dass die Gestaltung des beklagten „Düsseldorfer Siegel“ im Vergleich zum Original einen noch höheren Grad der Abstrahierung aufweise und aufgrund der weichen Formgebung nur noch entfernt an die eckig wirkende X-Form des älteren Werks erinnere.

Mit der Einbettung der beklagten Figur in einen Kreis und damit in eine Art „Rad“ nehme das Werk der Beklagten zudem die Mehrdeutigkeit des Begriffs „Radschläger“ auf und schaffe so einen weiteren Abstand zu dem Radschläger der Klägerin.

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