Lauterbach fordert Sonderregelung für Corona-Hotspots nach 20. März

Karl Lauterbach - Bild: Achim Melde/Bundestag
Karl Lauterbach - Bild: Achim Melde/Bundestag

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will im künftigen Infektionsschutzgesetz eine Sonderregelung für Corona-Hotspots festschreiben, die weiterreichende Schutzmaßnahmen zulässt. Nach dem Auslaufen der bisherigen Schutzregelungen am 20. März sollen die Länder in der Regel nur noch Basisschutzmaßnahmen wie Maskentragen, Abstandhalten und Hygienevorschriften anordnen können, sagte Lauterbach am Freitag in Berlin. Er wünsche sich allerdings „darüber hinausgehende Regelungen“ für Corona-Hotspots mit besonders starkem Infektionsgeschehen.

Das neue Gesetz müsse „uns Möglichkeiten geben“ für einen effektiven Kampf gegen die Pandemie, sagte Lauterbach. Dazu zähle für ihn auch eine Hotspot-Regelung. „Damit wären wir gut vorbereitet für den Herbst“, wenn eine neue Pandemiewelle zu erwarten sei.

Die Koalition arbeite derzeit „intensiv“ an der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, sagte der Minister. Sie werde den Fraktionen „in Kürze“ einen Entwurf präsentieren können. In der Ampel-Koalition drängt vor allem die FDP darauf, nach dem Auslaufen der bisherigen Schutzregelungen so wenig Einschränkungen wie möglich fortzuführen.

Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetzgebungsverfahren bis zum 20. März über die Bühne gebracht werden könne. „Wir sind noch in der Zeit“, sagte er. „Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass eine Lücke entstehen könnte zwischen dem Auslaufen der jetzigen Regelung und dem Bestand der neuen Regelung.“

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