Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen

Europäische Union
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Österreich will gegen die von der EU-Kommission beschlossene Aufnahme von Atomenergie und Gas in die sogenannte Taxonomie-Verordnung klagen. Die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sagte bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien, ihr Ministerium werde in den kommenden Wochen „alle rechtlichen Schritte vorbereiten“ und bei einem Inkrafttreten des Kommissionsbeschlusses beim Europäischen Gerichtshof „mit einer Nichtigkeitsklage dagegen vorgehen“. Der Beschluss der EU-Kommission komme einem „Greenwashing für Atom und Erdgas“ gleich.

Sie halte die Entscheidung der EU-Kommission sowohl „inhaltlich“ als auch „rechtlich“ für falsch, sagte Gewessler. Sie sei davon überzeugt, „dass es keine Rechtsgrundlage gibt für ein Greenwashing von Atomenergie“.

Atomenergie leiste „keinen Beitrag zum Klimaschutz“ und stelle überdies eine Gefahr für Mensch und Umwelt da, sagte Gewessler. Die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima hätten dies „gut dokumentiert“.

Mit Blick auf die Einstufung von Erdgas als „grün“ warf Gewessler der EU-Kommission auch Verantwortungslosigkeit gegenüber künftigen Generationen vor. Wie kaum jemals zuvor zeige die aktuelle Zeit, „welche dramatischen Folgen unsere Abhängigkeit vom fossilen Erdgas, von russischen Gaskonzernen hat“, beklagte sie. Die Antwort könne nur lauten: „Raus aus dieser Abhängigkeit, rein in die Unabhängigkeit“. Unabhängigkeit gebe es aber nur mit erneuerbaren Energien. „Wind und Sonne schicken uns keine Rechnung, Gaskonzerne schon“, sagte sie.

„Österreich wird sich nicht aus der Verantwortung stehlen“, betonte Gewessler. Parallel zu dem formalen Prozess, in dem der Rat der EU und das Europaparlament dem Kommissionsbeschluss zustimmen müssen, werde ihr Ministerium juristische Schritte gegen den Beschluss vorbereiten. Mit einer Ablehnung im EU-Rat sei nicht zu rechnen, räumte Gewessler ein. Anders sehe es möglicherweise im EU-Parlament aus.

Um das für 2023 geplante Inkrafttreten der neuen Regeln zu verhindern, müssten mindestens 20 Mitgliedstaaten oder eine absolute Mehrheit im EU-Parlament dagegen stimmen.

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