Zwei Jahre nach dem Mord an dem dreijährigen Kitakind Greta aus Viersen ist das Urteil gegen die Erzieherin rechtskräftig. Ihre Revision sei als unbegründet verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die damals 25-Jährige im März 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (Az. 3 StR 430/21)
Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit weitestgehend ausgeschlossen. Laut Landgericht drückte die Erzieherin, die drei Jahre lang in verschiedenen Kindergärten arbeitete, insgesamt dreimal in unbeobachteten Situationen den Brustkorb von kleinen Kindern zusammen. Ein Mädchen und ein Junge seien dabei verletzt worden, Greta starb kurz nach der Tat im Krankenhaus.
Die Erzieherin wurde wegen Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der BGH überprüfte das Urteil und fand keine Rechtsfehler.