Das Amtsgericht im bayerischen Aschaffenburg hat im Prozess um einen Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern einen 29-jährigen Sicherungsposten wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Zudem muss er laut dem Urteil vom späten Mittwoch an die Hinterbliebenen der Toten jeweils 2000 Euro zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Gleise im September 2020 nicht für den Zugverkehr gesperrt hatte. Unter „Außerachtlassung der ihm gebotenen Sorgfalt“ verließ der Mann demnach seinen Posten und sah bei seiner Rückkehr, wie die Arbeiter den Sicherheitsabstand nicht einhielten. Laut Gericht wusste der 29-Jährige, dass er die Männer zum Verlassen des Gleisbereichs hätte auffordern und eine Gleissperrung anmelden müssen.
Stattdessen unterhielt er sich mit einem Kollegen und beschäftigte sich mit seinem Handy, ohne auf einfahrende Züge zu achten und die Arbeiter entsprechend zu warnen. Laut Anklage blieb in den Ermittlungen unklar, ob die Getöteten vor dem Unfall ihren zu geringen Sicherheitsabstand zum Gleis dem Angeklagten gemeldet hatten.
Die beiden Männer waren auf der Baustelle zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff am 1. September 2020 von einem Regionalzug erfasst und getötet worden. In dem Zug saßen 17 Menschen – sie blieben unverletzt.