Bundesrat: Dritter Anlauf zur Strafbarkeit des „digitalen Hausfriedensbruchs“

Bundesrat (über Dominic Hallau/CC BY-ND 2.0)
Bundesrat (über Dominic Hallau/CC BY-ND 2.0)

Der Bundesrat hält an seiner Forderung fest, einen neuen Straftatbestand für „digitalen Hausfriedensbruch“ zu schaffen. Damit würde der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und ähnliche Geräte explizit unter Strafe gestellt. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf zum insgesamt dritten Mal.

Der Beschluss entspricht wortgleich einem Vorschlag, den der Bundesrat erstmals 2016 und dann erneut 2018 in den Bundestag eingebracht hatte. Beide Male wurde der Entwurf jedoch nicht aufgegriffen. Nun folgt ein neuer Anlauf. Der Bundestag übernimmt nach einer Bundestagswahl gemäß dem sogenannten Diskontinuitätsprinzip keine Initiativen aus der vorherigen Legislaturperiode.

Der nun erneut beschlossene Entwurf sieht die Einführung eines neuen Strafrechtsparagrafen 202e vor mit dem Titel „Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme“. Bestraft würde demnach, wer sich oder Dritten „den Zugang zu einem informationstechnischen System verschafft“, ein solches System in Gebrauch nimmt oder „einen Datenverarbeitungsvorgang oder einen informationstechnischen Ablauf auf einem informationstechnischen System beeinflusst oder in Gang setzt“. Angedroht werden Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft.

Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länder nicht geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen Welt zu erfassen. So würden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Die neue Strafvorschrift solle vor allem auch Bürgerinnen und Bürger schützen, die wenig Technik-Expertise haben.

Wann sich der Bundestag mit dem Entwurf befasst, ist offen. Fristen dafür gibt es nicht.

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