Hafturteil nach Unfalltod von Polizist bei Festnahme in Hamburg rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Knapp ein Jahr nach der Verurteilung eines damals 30-Jährigen nach dem Unfalltod eines Polizisten bei einer Festnahmeaktion in Hamburg ist das Urteil rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig verwarf die Revision des Angeklagten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Hamburg hatte den Mann unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge im April 2021 zu sechs Jahren Haft verurteilt. (Az. 5 StR 375/21)

Er hatte sich demnach im Februar 2020 mit vermeintlichen Autokäufern getroffen, die in Wirklichkeit Polizeibeamte waren. Als einer von ihnen „Polizei“ rief und zu ihm ins Auto stieg, gab der Angeklagte Gas und fuhr eine enge Wende, um den Polizisten aus dem Auto zu schleudern. Auf der anderen Straßenseite krachte er in den Wagen des zweiten Beamten. Dieser wurde so schwer verletzt, dass er wenig später starb.

Der Angeklagte habe unbedingt seine Festnahme verhindern wollen und dabei in Kauf genommen, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Landgericht sprach ihn auch des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Sachbeschädigung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein schuldig und verhängte neben der Haftstrafe eine Fahrerlaubnissperre von zwei Jahren. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Urteil, weswegen es nun rechtskräftig wird.

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