Lauterbach verteidigt geplante Hotspot-Regelung als „Kompromiss“

Karl Lauterbach - Bild: Bundesrat | Frank Bräuer
Karl Lauterbach - Bild: Bundesrat | Frank Bräuer

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz und die geplante Hotspot-Regelung verteidigt. „Politik ist das Finden eines Kompromisses, der funktionieren muss“, sagte er am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Einen solchen Kompromiss habe er mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelt.

„Wir sind nicht in der Situation, dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte“, sagte er. Bundesweite Maßnahmen seien jedoch nicht mehr so gut begründbar wie vorher, da sich die Corona-Lage trotz insgesamt hoher Fallzahlen regional unterscheide. Mit der geplanten Neufassung des Gesetzes hätten die Länder die Möglichkeit, geltende Maßnahmen bis zum 2. April zu verlängern.

Einen „Freedom Day“ werde es somit nicht geben. Um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, müssten die Länder die neue Hotspot-Regelung aber auch nutzen, sagte Lauterbach. Zur Not bedeute das auch, ein ganzes Bundesland zum Corona-Hotspot zu erklären, wie es beispielsweise in Bayern erwogen wird.

Die Unionsfraktion im Bundestag warf der Regierung allerdings unklare Entscheidungskriterien für die künftigen Corona-Maßnahmen vor. „Die geplante Hotspot-Regelung ist nichts als heiße Luft, denn keines der Kriterien für die Aktivierung ist klar definiert“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge der „Augsburger Allgemeinen“. Im Frühjahr werde es einen „Flickenteppich regionaler Regeln“ geben.

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass es auch nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Regeln am 19. März eine Reihe von Basisschutzmaßnahmen geben soll, darunter Testpflichten sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Weitergehende Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen künftig nur noch in Corona-Hotspots möglich sein. Der Bundestag befasst sich am Mittwoch erstmals mit der Vorlage; am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat sie beschließen.

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