Das Urteil gegen einen 28-Jährigen aus Sachsen-Anhalt wegen der Tötung eines Kleinkinds ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die vom Angeklagten eingelegte Revision gegen eine Entscheidung des Landgerichts Halle, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann im vergangenen September wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Dem Urteil zufolge verletzte der Angeklagte im Juni 2016 das gerade einjährige Kind in Naumburg derart, dass es an den Folgen dieser Verletzungen starb. Darüber hinaus hatte der Angeklagte das Kind sexuell missbraucht. Die Tat ereignete sich in der Wohnung der Kindsmutter in Naumburg, mit der der Angeklagte zum Tatzeitpunkt eine Beziehung führte. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Das Verfahren zog sich wegen umfangreicher DNA-Untersuchungen hin. Ein Haftbefehl gegen den Mann erging erst während der Verhandlung.