Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Hotelkette gegen Einschränkungen in der Corona-Pandemie nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei aus mehreren Gründen unzulässig, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die Hotelkette sah wegen der Corona-Schutzmaßnahmen ihre Grundrechte verletzt, unter anderem die Berufsfreiheit. (Az. 1 BvR 1073/21)
Zudem sah sie sich gegenüber kleineren Betrieben benachteiligt, weil die staatlichen Hilfen eine Obergrenze hätten, und befürchtete die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Eine Verletzung ihrer Rechte sei aber nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Die Verfassungsbeschwerde setze sich nicht mit dem Zweck der gesetzlichen Regelungen oder dem aktuellen Wissensstand auseinander. Außerdem hätte sich die Hotelkette erst an die Fachgerichte wenden müssen, bevor sie nach Karlsruhe zog.