Die ursprünglich für Freitag angesetzte Verhandlung über die verpflichtende Corona-Schutzimpfung für Bundeswehrsoldaten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist abgesagt. Sie werde wahrscheinlich von Amts wegen neu terminiert, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Es sollte um zwei Anträge von Offizieren gegen die Aufnahme der Impfung auf die Liste der Pflichtimpfungen gehen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)
Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht gegen Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.