Bayern wertet Urteil zu Verfassungsschutz als Grundsatzurteil auch für Bund

Florian Herrmann - Bild: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Florian Herrmann - Bild: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei

Die bayerische Staatsregierung hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz als ein Grundsatzurteil bewertet, das auch den Bund und die anderen Bundesländer betrifft. „Wir beachten das Urteil“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag im Anschluss an eine Kabinettssitzung in München. Das an mehreren Stellen beanstandete bayerische Gesetz werde angepasst. Aber er erwarte, dass die von Karlsruhe beschriebene Rechtslage sicher auch im Bund und in anderen Bundesländern umgesetzt werden müsse.

Herrmann sagte, er sehe nach einer erste Analyse der Entscheidung auf der einen Seite eine klare Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts für den Verfassungsschutz und die Notwendigkeit der Verfassungsschutzbehörden. Andererseits sei die Entscheidung aber auch ein klares Bekenntnis zum Schutz der Grundrechte des Einzelnen. „Dies zum Ausgleich zu bringen, ist der Kern des Urteils des Verfassungsgerichts von heute.“

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