London lässt Pläne für Verbot sogenannter Konversionstherapien fallen

Homosexualität
Homosexualität

Die britische Regierung hat Pläne zur Einführung eines gesetzlichen Verbots sogenannter Konversionstherapien fallengelassen. Das Kabinett von Premierminister Boris Johnson prüfe stattdessen, inwiefern bestehende Gesetze effektiver genutzt werden könnten, um gegen solche „Behandlungen“ vorzugehen, erklärte ein Regierungssprecher am Donnerstag. Auch  Maßnahmen, die kein Gesetz erforderten, würden ausgelotet. Sogenannte Konversionstherapien haben das Ziel, die sexuelle Orientierung der „Patienten“ gezielt zu ändern.

Ein Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien war in Großbritannien erstmals 2018 angekündigt worden. Im vergangenen Oktober erklärte die Johnson-Regierung dann, ein entsprechender Gesetzentwurf könnte Anfang dieses Jahres vorgelegt werden.

Laut einem Bericht des Senders ITV lehnte Premierminister Johnson es zuletzt aber ab, die Pläne für das Verbot weiter voranzutreiben. In einem Regierungsdokument hieß es demnach, es bestehe angesichts des „massiven Drucks auf die Lebenshaltungskosten und die Krise in der Ukraine“ die „dringende Notwendigkeit, unser gesetzgeberisches Programm zu rationalisieren“.

Sogenannte Konversionstherapien zielen darauf ab, die homosexuelle Orientierung eines Menschen zu ändern beziehungsweise zu „heilen“ und in heterosexuelles beziehungsweise asexuelles Verhalten umzuwandeln. Sie vermitteln den Eindruck, dass Homosexualität eine Erkrankung sei, die bekämpft werden müsse.

Laut einer von der britischen Regierung in Auftrag gegebenen Untersuchung aus dem Jahr 2017 wurde etwa fünf Prozent der im Vereinigten Königreich lebenden LGTBQ-Menschen schon einmal eine Konversionstherapie angeboten. Zwei Prozent der Menschen durchliefen in ihrem Leben eine solche Behandlung.

Aktivisten kritisieren die vor allem in religiösen Gemeinschaften verbreitete Praxis als zutiefst traumatisierend für die Betroffenen. Der größte Psychologen-Verband in Großbritannien bezeichnete die Therapien im Jahr 2015 als „unethisch und potenziell schädlich“.

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien seit 2020 verboten. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.

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