Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin auf Probe gegen 3G-Regelungen am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen ist gescheitert. Sie sei unzulässig und werde nicht zur Entscheidung angenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die Frau habe nicht dargelegt, wie sie in ihren Rechten verletzt werde. (Az. 1 BvR 2622/21)
So verstehe sie die 3G-Regelungen als Impfpflicht, die sie aber nicht seien. Auch habe sie keine konkreten Belastungen angeführt. Zum Beispiel sei unklar, wie oft sie überhaupt im Gericht arbeiten müsse. Zudem habe sie nicht erklärt, warum sie sich nicht testen lassen könne. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz lief die verpflichtende 3G-Regel am Arbeitsplatz inzwischen aus. Die Verfassungsbeschwerde bezog sich noch auf die alte Regelung.