Anonymisierte Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium unterliegen keinem besonderen Amtsgeheimnis. Darum können sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefragt werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Geklagt hatte ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, der zum Einfluss externer Berater in der Politik forscht. (Az. BVerwG 10 C 1.21)
Das Ministerium lehnte seinen Antrag auf Einsicht in die Protokolle ab. Daraufhin zog er in Berlin vor Gericht. Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Ministerium dazu, die Sitzungsprotokolle anonymisiert zur Verfügung zu stellen, das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Ministeriums zurück. Nun wies schließlich das Bundesverwaltungsgericht die dagegen eingelegte Revision der Bundesrepublik ab.