Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger werden weitgehend ausgesetzt

Hartz IV
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Die Sanktionen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfängern werden für ein Jahr weitgehend ausgesetzt. Für dieses Vorhaben der Bundesregierung gab der Bundesrat am Freitag grünes Licht. Der Bundestag hatte die Regelung zur Änderung des Sozialgesetzbuches bereits im Mai beschlossen.

Mit dem neuen Gesetz gibt es Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger nur noch bei außergewöhnlichen Meldeversäumnissen – und dann auch nur noch in einer Höhe von zehn Prozent statt bisher bis zu 30 Prozent der Bezüge. Das heißt: Wer etwa einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss mit einem entsprechenden Abzug rechnen. Die Weigerung, einen Job anzunehmen, soll hingegen nicht mehr zu einer Sanktion führen.

Die Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen, die ein Jahr gelten soll, bildet die Vorstufe zu dem von der Ampel-Koalition geplanten Bürgergeld, das im kommenden Jahr das bisherige Hartz-IV-System ersetzen soll. Im Zuge des Bürgergeldes, das SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, sollen dann die Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger und etwaige künftige Sanktionen neu geregelt werden.

Scharfe Kritik an dem Vorhaben übte im Bundesrat die bayerische Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU). „Das Gesetz bricht mit einem bewährten System“, sagte sie. „Es setzt die goldene Regel des Sozialstaatsprinzips außer Kraft: Fördern und Fordern.“ Die Neuregelung sende ein „grundfalsches Signal“ aus: „Egal was du machst: Die Jobcenter bezahlen.“ Dies gehe „zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“.

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