Die Bundesregierung hat die geplante Erhöhung des Bürgergeldes auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Demnach soll der Satz für Alleinstehende 2024 von 502 auf 563 Euro im Monat erhöht werden.
Für den Lebenspartner soll es künftig 506 Euro geben und damit 55 Euro mehr. Für Kinder bis fünf Jahre sollen Eltern 357 Euro bekommen (+39 Euro), bei Kindern von sechs bis 13 Jahre sind es 390 Euro (+42 Euro), bei Jugendlichen bis 17 Jahre 471 Euro (+51 Euro). Bei Erwachsenen bis 25 Jahre, die noch bei den Eltern wohnen, steigt der Betrag um 49 Euro auf 451 Euro.
Das Bürgergeld hatte zu Beginn des laufenden Jahres die meist als „Hartz IV“ bezeichnete Grundsicherung abgelöst. Mit einer Anhebung der Regelsätze reagiert die Bundesregierung auf die wegen der Inflation gestiegenen Preise in vielen Bereichen des täglichen Bedarfs. Sozialverbände bemängeln, dass die Erhöhung zum Jahreswechsel zu spät komme und insgesamt trotzdem ungenügend bleibe.
Aus der Union kam unterdessen Kritik an der Erhöhung: Nach Einschätzung von CDU-Chef Friedrich Merz ergibt sich aus der Anhebung ein Problem für das Lohnabstandsgebot, wonach staatliche Transferleistungen unter den Löhnen liegen sollten.