Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hat sich zurückhaltend zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geäußert. „Das Verbotsverfahren gegen Parteien ist die Ultima Ratio unserer wehrhaften Demokratie und wird durch das Bundesverfassungsgericht entschieden, wenn ein Antrag dazu gestellt ist“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe).
„Spekulationen über mögliche Erfolgsaussichten für das Verfahren verbieten sich für mich als Verfassungsschützer, da unsere Erkenntnisse zu einem wesentlichen Teil Bestandteil des Verbotsantrages sein dürften.“
Zu einem Bericht des Medienhauses „Correctiv“, wonach AfD-Politiker im November in Potsdam an einem Treffen teilgenommen haben sollen, bei dem ein Plan von Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ für massenhafte Vertreibungen erörtert worden sein soll, sagte Kramer, er selbst, aber auch andere Kollegen im Verfassungsschutzverbund hätten den Bericht und die Schlussfolgerungen mit Interesse gelesen.
Die dargestellten Aussagen, insbesondere des ehemaligen Sprechers der „Identitären Bewegung Österreich“, Martin Sellner, seien „keine Überraschung für uns“, erklärte der Verfassungsschützer. Sie deckten sich mit den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden und den jeweiligen, auch öffentlich erfolgten Bewertungen in den vergangenen Jahren. „Die Medienstrategie, den Versuch zu unternehmen, insbesondere das Bundesverfassungsgericht und demokratische Wahlen zu diskreditieren ist ebenso Gegenstand unserer Stellungnahmen und Warnungen im VS-Verbund gewesen, wie die Kampagnen in den Sozialen Medien, etwa auf Tiktok, um insbesondere jüngere Gesellschaftsschichten zu erreichen“, sagte Kramer.