Neues Jahr, neue Gesetze – Das sind die Änderungen im Online-Handel 2025

Neue Regeln für Shopbetreiber (über NuTz)
Neue Regeln für Shopbetreiber (über NuTz)

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche rechtliche Neuerungen mit sich, die Online-Händler beachten sollten. Von der Produktsicherheitsverordnung über die Einstellung der OS-Plattform bis hin zu neuen Vorschriften zur Barrierefreiheit – diese Regelungen erfordern Anpassungen in Prozessen und im Online-Shop. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft

Die Produktsicherheitsverordnung (VO 2023/988) ist bereits seit dem 13. Dezember 2024 rechtswirksam. Sie erweitert die bestehenden Pflichten von Online-Händlern durch zusätzliche Kontroll- und Informationspflichten. Ziel ist es, die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Markt zu erhöhen. Betroffene sollten ihre bestehenden Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

OS-Plattform wird eingestellt

Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 offiziell eingestellt. Bis zu diesem Datum sind Händler weiterhin verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis im Impressum zu führen. Ab dem Stichtag müssen alle Verweise auf die Plattform entfernt werden, da deren Beibehaltung als irreführend gelten und zu Abmahnungen führen kann. Zudem können Unterlassungserklärungen, die aufgrund von Verstößen gegen die bisherige Regelung abgegeben wurden, gekündigt werden.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 müssen Online-Shops und bestimmte Digitalprodukte barrierefrei gestaltet sein. Dazu zählen etwa barrierefreie Webseiten sowie eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“, die an gut sichtbarer Stelle zur Verfügung gestellt werden muss. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von dieser Regelung ausgenommen.

Neue Abgabebeschränkungen für Biozide

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Selbstbedienungsverbot für bestimmte Biozidprodukte, wie Insektizide oder Holzschutzmittel. Diese dürfen nur noch nach einer sachkundigen Beratung durch eine qualifizierte Person verkauft werden. Online-Händler müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung dieser Vorschrift sicherzustellen.

E-Rechnungspflicht erweitert

Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Eine E-Rechnung ist zukünftig eine Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Datenformat im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur steuerbare Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen. Ab spätestens 2028 müssen auch Kleinunternehmen, die Umsatzsteuer zahlen, solche E-Rechnungen nutzen. Voraussetzung ist außerdem, dass beide Unternehmen in Deutschland ansässig sind.

Fazit

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen für den Online-Handel mit sich. Händler sollten ihre Prozesse und rechtlichen Hinweise zeitnah prüfen, um potenzielle Risiken zu minimieren.

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