Für viele Urlauber gehört der Mietwagen zum Sommerurlaub dazu – doch gerade bei Übernahme und Rückgabe kommt es häufig zu Streit. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland bearbeitet jedes Jahr zahlreiche Beschwerden über nachträgliche Schadensforderungen und versteckte Zusatzkosten. Wie teuer selbst geringfügige Schäden werden können, zeigt ein aktueller Fall aus der juristischen Beratung des EVZ: Ein deutscher Urlauber mietete auf Teneriffa ein Fahrzeug. Bei der Rückgabe wurde ein kaum sichtbarer Kratzer am Glas eines Scheinwerfers beanstandet.
Wenige Tage später erhielt er eine Rechnung über insgesamt 711 Euro – ein Großteil davon war bereits direkt vom Konto abgebucht. Der Verbraucher bestreitet, den Schaden verursacht zu haben. Die Beweislast liegt beim Vermieter – der bislang einen Nachweis schuldig geblieben ist.
Worauf bei der Abholung zu achten ist
Das Fahrzeug sollte vor der Übernahme sorgfältig auf Vorschäden kontrolliert werden. Alle vorhandenen Kratzer, Dellen oder Beschädigungen gehören ins Übergabeprotokoll. Empfehlenswert sind zudem Fotos oder ein kurzes Video des gesamten Fahrzeugs inklusive Innenraum – bei Elektroautos sollte zusätzlich geprüft werden, ob alle Ladekabel vorhanden sind.
Vor Reiseantritt lohnt ein Blick auf die tatsächlich abgeschlossene Versicherung und deren Deckungsumfang. Empfehlenswert ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Am Schalter sollte man sich nicht zu zusätzlichen Versicherungen drängen lassen, wenn bereits ausreichender Schutz besteht. Wichtig: Wird von einer Kaution gesprochen, sollte genau geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Kaution handelt – oder ob eine zusätzliche Versicherung untergeschoben wird.
Worauf bei der Rückgabe zu achten ist
Das Fahrzeug sollte möglichst während der Öffnungszeiten zurückgegeben werden, idealerweise gemeinsam mit einem Mitarbeiter vor Ort. Auch bei der Rückgabe empfehlen sich Fotos vom Fahrzeugzustand sowie ein verlangtes Rückgabeprotokoll. Schlüsselboxen sollten möglichst vermieden werden. Gerade bei einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann es später schwierig werden, nachzuweisen, wann genau ein Schaden entstanden ist.
Auch große Anbieter verursachen Probleme
Viele Reisende verlassen sich bei der Wahl des Autovermieters auf bekannte Namen. Die Erfahrung des EVZ zeigt jedoch, dass Beschwerden nicht nur bei Billiganbietern auftreten – auch große internationale Unternehmen werden regelmäßig wegen nachträglicher Schadensforderungen oder versteckter Zusatzkosten beanstandet. „Ein großer Markenname ist leider keine Garantie für einen problemlosen Ablauf“, sagt Malina Garcia, Juristin beim EVZ Deutschland. Ihr Tipp: Vor der Buchung unabhängige Erfahrungsberichte anderer Kundinnen und Kunden zu den konkreten Autovermietern am Urlaubsort lesen.
Was tun bei einer überraschenden Schadensforderung?
Wer nach der Rückgabe eine unerwartete Forderung erhält, sollte zeitnah und schriftlich reklamieren – etwa per E-Mail an die Zentrale der Autovermietung. Nachweise über den Schaden und die Berechnung der Kosten sollten explizit eingefordert werden. Bei Zahlung per Kreditkarte lohnt zudem die Prüfung, ob ein Chargeback-Verfahren möglich ist, über das bereits abgebuchte Beträge zurückgeholt werden können.


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