Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das Koblenzer Gerichtsurteil zu Staatsfolter in Syrien als Vorbild für die Strafverfolgung auch in anderen Staaten empfohlen. „Ich würde es begrüßen, wenn andere Rechtsstaaten diesem Beispiel folgen“, erklärte Buschmann am Donnerstag in Berlin. „Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, darf nirgendwo sichere Rückzugsräume finden.“ Die „Pionierarbeit“ des Koblenzer Gerichts verdiene es, „weltweit wahrgenommen zu werden“.
Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien hatte das Koblenzer Oberlandesgericht den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt – für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mord, Folter und weitere Delikte. Der Beschuldigte war laut Anklage früher Mitarbeiter des Geheimdiensts des syrischen Machthabers Baschar al-Assad und soll ein Gefängnis in Damaskus geleitet haben.
Laut Minister Buschmann macht das Urteil klar, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht straflos bleiben dürften: „Egal wo sie begangen werden, egal wer sie verübt – das ist die große und kraftvolle Überzeugung, auf der das Völkerstrafrecht beruht.“
Der Minister erklärte weiter: „In den Foltergefängnissen des Assad-Regimes ist entsetzliches Unrecht geschehen. Das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen übersteigt jede Vorstellungskraft.“ Hierauf „in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben“, sei die Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft.
Dass der Prozess in Deutschland geführt wurde, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Demnach dürfen hierzulande auch Taten verhandelt werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu Deutschland haben.