Die Union im Bundestag wendet sich gegen das Vorhaben der Ampel-Koalition, den Strafrechtsparagrafen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufzuheben. Im Moment scheine der Mainstream zwar gegen die bestehende Regelung zu sein, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Montag. Sie betonte zugleich: „Es geht um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, aber eben auch um das Leben des ungeborenen Kindes.“
Außerdem sei die Behauptung falsch, dass durch Paragraf 219a Informationen unterdrückt würden: „Es gibt kein Informationsdefizit.“ Winkelmeier-Becker verteidigte die Einschränkungen, die mit dem Paragrafen 219a Ärzten für ihre Internetseiten gemacht werden. „Hier gibt es eine schwierige Abgrenzung zwischen der reinen Information und Werbung.“ Wenn dort etwa stehe, dass man bei dem Eingriff fast gar nichts spüre: Ist das noch eine Information, oder ist das Werbung?“
Außerdem äußerte die Abgeordnete Zweifel, ob die Streichung des Paragrafen mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das Bundesverfassungsgericht habe explizit gesagt, dass das Ungeborene sich von Anfang an „als Mensch“ und nicht erst „zum Menschen“ entwickele und somit unter dem Schutz des Grundgesetzes stehe. Mit den von SPD, Grünen und FDP geplanten Änderungen „wäre das Mindestmaß an Schutz, das das Bundesverfassungsgericht verlangt, wohl unterschritten“.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will sich am Montagnachmittag zur Vorlage eines Referentenentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a äußern. Die „Ampel“ hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf dieses Vorhaben verständigt.
Der Paragraf 219a ist seit längerem heftig umstritten. Die große Koalition hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode aber nur auf eine Reform verständigt. Ärzte dürfen nunmehr zwar bisher schon darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Sie können aber bestraft werden, wenn sie dabei auch die verwendete Methode nennen.