Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) prüft wegen des voraussichtlichen Verfehlens der im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele für 2022 juristische Schritte. „Wir prüfen, welche weiteren juristischen Schritte möglich sind, um sicherzustellen, dass Deutschland endlich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen ergreift, die die Einhaltung unserer Verpflichtungen aus dem Abkommen von Paris rechtlich bindend sicherstellt“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND/Dienstagsausgaben).
Mit dem Bericht des Umweltbundesamtes von Ende 2021 und der Eröffnungsbilanz von Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) habe die Bundesregierung bestätigt, dass „weder das novellierte Klimaschutzgesetz noch die beschlossenen Maßnahmen genügen, damit Deutschland die Pariser Klimaziele erreicht“.
Resch verweist auf die 2020 und 2021 gegen die Regierung eingereichten Sektorklagen, mit denen der Verein das Klimaschutzgesetz sowie die Maßnahmenpläne derzeit vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg überprüfen lässt. „Wir sind zuversichtlich, dass die Richter die Bundesregierung in diesen Verfahren zu weiteren konkreten und kurzfristig wirksamen Klimaschutzmaßnahmen wie dem Tempolimit verpflichten werden.“
Das Klimaschutzgesetz legt Maßnahmen fest, mit denen Deutschland bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden soll. Teil des Gesetzes sind verbindliche Sektorziele zur Senkung des CO2-Ausstoßes bis zum Jahr 2030, die für jeden Wirtschaftsbereich eine maximale Emissionsmenge festlegen. Diese wird jährlich weiter gesenkt.
Habeck hatte Ende Dezember gesagt, dass Deutschland die Ziele für 2022 „noch verfehlen“ werde. „Sogar für 2023 wird es schwer genug“, sagte der neue Wirtschaftsminister der „Zeit“.
Die DUH ist für ihre Klagefreudigkeit bekannt. In jüngster Zeit hat der Verein Verfassungsbeschwerden gegen mehrere Bundesländer wegen aus Sicht der Umweltschützer unzureichender Klimaschutzgesetze angekündigt.