Die EU-Kommission verlangt von Polen die Zahlung eines Strafgeldes von fast 70 Millionen Euro wegen Beeinträchtigung der Justiz in dem Mitgliedsland. Wie am Donnerstag aus EU-Kreisen in Brüssel verlautete, reagiert die Kommission damit darauf, dass Polen die Aktivitäten der Disziplinarkammer seines Obersten Gerichtshofs nicht gestoppt hat. Dem Gremium wird eine Untergrabung der Unabhängigkeit der polnischen Justiz vorgeworfen.
Die Kommission schickte Polen den Angaben zufolge am Mittwoch einen Brief, in dem sie die Zahlung von 69 Millionen Euro binnen 45 Tagen fordert. „Ich kann bestätigen, dass der Brief verschickt wurde“, sagte ein Kommissionssprecher der Nachrichtenagentur AFP, ohne Details zu nennen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte Polen Ende Oktober verurteilt, wegen seines Vorgehens in der Angelegenheit ab dem 3. November täglich eine Million Euro Strafe zu zahlen. Damit soll eine vorherige Eilentscheidung des EuGH durchgesetzt werden, mit der ein sofortiger Stopp der Aktivitäten der Disziplinarkammer von Polens Oberstem Gericht angeordnet wurde.
Die nun eingeforderte Summe von 69 Millionen Euro deckt die Strafe ab, die sich bis zum 10. Januar angehäuft hat. Wenn Polen die Forderung nicht binnen 60 Tagen begleicht, kann die Summe von den EU-Zahlungen an Polen abgezogen werden.
Ein solcher Schritt wäre beispiellos, droht Polen aber auch in einem anderen Verfahren. Dabei geht es um Warschaus Weigerung, wie von der EU angeordnet 500.000 Euro pro Tag zu zahlen, weil es eine riesige Braunkohle-Förderstätte nicht schließt. In diesem Fall hat die EU-Kommission von Warschau bereits eine Abschlagszahlung von 15 Millionen Euro verlangt.