Wegen der vielen Corona-Neuinfektionen und knappen PCR-Tests sollen medizinische Labore in Kürze verpflichtet werden, Proben von Klinikpersonal und Risikopatienten vorrangig zu untersuchen. Dies geht aus einem Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Änderung der Corona-Testverordnung hervor, der am Freitag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Er wurde nun den Ländern für eine abschließende Stellungnahme zugeleitet und soll demnächst in Kraft treten.
Durch die Anpassung der Testverordnung würden medizinische Labore verpflichtet, die Proben „von Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, mobilen Pflegediensten und Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen“, heißt es in dem Entwurf.
Dies gelte auch für besonders „vulnerable Personengruppen“ wie Risikopatienten. Sie müssen der Verordnung zufolge allerdings nachweisen, dass sie nach „ärztlicher Einschätzung aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben“.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die obersten Landesgesundheitsbehörden in einem Schreiben aufgefordert, bis diesen Freitag Stellung zu der Vorlage zu nehmen. In Kraft treten soll die Verordnung voraussichtlich Mittwoch kommender Woche.
Die Spitzenvertreter von Bund und Ländern hatten sich Ende Januar bei ihren Corona-Beratungen auf die veränderte Teststrategie verständigt. Dies hatte unter anderem Kritik bei Lehrkräften und Vertretern pflegender Angehöriger ausgelöst, die sich übergangen fühlten.
Der Entwurf verweist nun auf „begrenzte PCR-Testkapazitäten“ vor dem Hintergrund „einer drastischen Zunahme des Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante“. Zur Aufrechterhaltung „eines funktionsfähigen Gesundheits- und Pflegewesens“ sei deshalb eine vorrangige Prüfung bei den genannten Gruppen nötig.