Die Bundesregierung hat den Weg für eine Verlängerung der Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld freigemacht. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss am Mittwoch eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, um den erleichterten Zugang so bis Ende Juni zu verlängern. Andernfalls würden die in der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen Ende März auslaufen.
„Mit der Kurzarbeit haben wir bisher Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Corona wirkt sich aber leider noch negativ aus“, fügte er hinzu und verwies zudem auf die „besonders hart getroffenen Branchen“ etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich.
Neu ist, dass die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni auf bis zu 28 Monate verlängert werden soll. Bis Ende Juni soll zudem wie bislang ein erleichterter Zugang zur Kurzarbeit gelten: Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt. Außerdem werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge auch nach dem 31. März weiter zur Hälfte erstattet – wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
Heil hob die Bedeutung von Kurzarbeit als „beschäftigungssichernde Brücke“ hervor. Es gehe darum, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten „und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können“, erklärte er.
Das Kurzarbeitergeld soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt. Vor Corona im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitenden bei 134.000, im März 2020 sprang sie dann auf 2,6 Millionen und im April 2020 erreichte sie den Rekordwert von rund sechs Millionen, bevor die Zahl dann wieder zurückging.
Vergangenen Freitag hatte das Münchener Ifo-Institut mitgeteilt, dass die stark steigenden Ansteckungszahlen in der Pandemie zuletzt wieder zu deutlich mehr Kurzarbeitenden führten. Im Januar waren es demnach geschätzt 900.000, nach 780.000 im Dezember.
Zustimmen muss der Verlängerung nun noch der Bundestag. Die Grünen-Fraktion setze sich im Parlament „für ein schnelles Gesetzgebungsverfahren ein“, erklärten der Grünen-Arbeitsmarktexperte und frühere Verdi-Chef Frank Bsirske und die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke am Mittwoch. Die Verlängerung des erleichterten Zuganges sei „zwar kostenintensiv und wird die Spielräume in anderen Politikbereichen schmälern“. Angesichts der derzeitigen Situation gebe es dazu aber keine Alternative.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jessica Tatti, forderte, das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent zu erhöhen. „Denn die Mieten sind in der Pandemie nicht billiger geworden und die Inflation macht vieles noch teurer.“
Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßte die Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen, sprach sich aber für eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus. „Entgegen unserer Hoffnung hat die neue Bundesregierung die 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bisher nicht wieder in Kraft gesetzt“, erklärte DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Wir appellieren daher dringend an die Ampel-Koalition, diese rückwirkend zum 1. Januar wieder zu ermöglichen.“