Angeklagter in „NSU 2.0“-Prozess weist Vorwürfe zurück

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. „In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen“, sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.

Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein „bemerkenswertes Aggressionspotenzial“ geherrscht. Dort sei namentlich gegen die bekannte Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz gehetzt worden. In dem Chat sei über Aktionen berichtet und zum Nachahmen „von dem schäbigen Verhalten“ aufgefordert worden.

Der Staatsanwaltschaft warf der 54-Jährige „Tricksereien“ vor. „Mit mir hat man einen nützlichen Idioten ermittelt, dem man wegen seiner Vorstrafen alles in die Schuhe schieben kann“, sagte er. Die hessische Polizei solle als unschuldig dargestellt werden. M. ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung verurteilt.

M. sagte, verantwortlich für die Drohbriefserie sei die hessische Polizei. Die Schreiben seien „in der Ausdrucksweise von frustrierten Polizeibeamten geschrieben“ worden. Gruppenmitglieder hätten Polizeiinterna veröffentlicht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlich zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen.

Er sei sich sicher, dass aus der Gruppe der Hinweis ergangen sei, ihn als Alleintäter darzustellen. Auch die anderen Vorwürfe aus der Anklage, darunter unter anderem der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz, stritt er ab.

Die Nebenklageverterin von Basay-Yildiz warf M. vor, Lücken in den Ermittlungen auszunutzen. Sie warf ihm eine sexistische Haltung gegenüber Frauen vor. „Mit Frauen wie Ihnen habe ich ein Problem“, unterbrach M. sie. Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler ermahnte M. mehrfach wegen seiner Unterbrechungen.

Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.

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