Generalbundesanwalt ermittelt wegen russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine ermittelt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP vom Dienstag hat die Behörde Anhaltspunkte dafür, dass solche Verbrechen bereits begangen wurden oder in Zukunft begangen werden könnten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der „Passauer Neuen Presse“, dass ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eingeleitet worden sei.

Bei solchen Verfahren geht es nicht um Ermittlungen gegen konkrete Menschen, sondern darum, Beweise zu sichern. Diese können möglicherweise in Zukunft für strafrechtliche Verfahren gegen Einzelne genutzt werden.

Buschmann sagte der Zeitung, mögliche Verletzungen des Völkerstrafrechts müssten konsequent verfolgt werden. Die europäischen Justizminister hätten sich abgestimmt: „Wir werden alle Beweise für Kriegsverbrechen erheben und sichern“, erklärte er. Der Minister bezeichnete den Ukraine-Krieg als eine „durch nichts zu rechtfertigende schwere Verletzung des Völkerrechts“.

Der Völkerrechtler Markus Kotzur von der Universität Hamburg sieht allerdings nur geringe Chancen, dass es auch zu Anklagen kommt. Zwar könnten Kriegsverbrecher vor deutschen Gerichten verfolgt werden, sagte er dem „Handelsblatt“. Doch ob die Justiz der Täter später einmal habhaft werden könne, sei eine andere Frage.

Kurzfristig seien die Verfolgungschancen „gewiss gleich null“, sagte Kotzur weiter. „Aber Kriegsverbrechen unterliegen nicht der Verjährung und können auch in Jahren und Jahrzehnten noch verfolgt werden.“ Er lobte, dass die Bundesanwaltschaft durch die Ermittlungen Öffentlichkeit und Transparenz schaffe. „Sie leistet auf diese Weise einen wichtigen originären Beitrag zu dieser Weltöffentlichkeit“, sagte Kotzur der Zeitung.

Vor einigen Tagen hatten die FDP-Politiker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum angekündigt, beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen den russischen Staatschef Wladimir Putin zu stellen. Der Generalbundesanwalt kann grundsätzlich aufgrund des Weltrechtsprinzips ermitteln, nach dem bestimmte Verbrechen auch dann in einem Staat strafrechtlich verfolgt werden können, wenn die Tat nicht dort begangen wurde und weder Angeklagte noch Opfer die Staatsangehörigkeit haben.

In Deutschland gilt allerdings Immunität für ausländische Staatsoberhäupter, weswegen Putin derzeit nicht hier vor Gericht gestellt werden könnte. Leutheusser-Schnarrenberger räumte am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“ ein, dass es „schwierig“ sei. Ob Putin verurteilt würde, sei „natürlich absolut ungewiss“.

Entscheidend sei aber, dass die Verantwortlichen in der russischen Politik und im Militär wüssten, dass es Ermittlungen gebe „und dass es da vielleicht den Raum gibt, in dem sie sich gar nicht mehr bewegen können, ohne festgenommen zu werden“. Allein diese Botschaft, dass man die Verantwortlichen nicht einfach davonkommen lasse und alles versuche, sei schon wichtig für die Menschen.

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