Die Initiative #OutInChurch von 125 als queer geouteten Mitarbeitern der katholischen Kirche hat der Deutschen Bischofskonferenz am Mittwoch eine Petition mit mehr als 117.000 Unterschriften übergeben. „Die Ankündigung, dass das kirchliche Arbeitsrecht in den kommenden Monaten geändert werden soll, ist ein erstes Signal“, erklärte Mitinitiator Rainer Teuber nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Rande der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe im bayerischen Bad Staffelstein.
Bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe im Herbst erwarte die Gruppe „konkrete Schritte“. Eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts für gleichgeschlechtlich liebende Menschen allein reiche nicht aus. Zu den Kernforderungen von #OutInChurch gehören darüber hinaus eine Reformierung der kirchlichen Lehre zu Geschlechtlichkeit und Sexualität sowie ein Zugang zu pastoralen Berufen für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität.
Der Limburger Bischof Bätzing nahm die Petition und das Manifest entgegen. Der aus dem Englischen stammende Begriff „queer“ bezeichnet all jene sexuellen oder geschlechtlichen Identitäten, die von der heterosexuellen Mehrheit abweichen. Darunter fallen etwa homo-, trans- oder intersexuelle Menschen. Der Begriff hat damit ein deutlich weiteres Bedeutungsfeld als ältere Begriffe wie etwa „schwul“ oder „lesbisch“.
Am 24. Januar hatten sich 125 Mitarbeiter der katholischen Kirche gemeinsam geoutet. Nach Angaben von #OutInChurch gab es seitdem „ermutigende Signale“ aus der Kirche. „Inzwischen gibt es eine Reihe von Selbstverpflichtungserklärungen, unter anderem aus dem Bistum Würzburg und vor allem aus den nordwestdeutschen Diözesen, mit Ausnahme der Kölner Erzdiözese“, erklärte Mitinitiator Jens Ehebrecht-Zumsande.
Die sexuelle Orientierung der queeren Mitarbeiter widerspricht nicht nur der katholischen Lehre, sie kann auch arbeitsrechtlich berufliche Konsequenzen bringen. Zu den Forderungen von #OutInChurch gehört, „ohne Angst offen leben und arbeiten“ zu können – und dass Menschen mit nicht heterosexueller Orientierung einen „diskriminierungsfreien Zugang zu allen Handlungs- und Berufsfeldern der Kirche erhalten“.