EU-Finanzminister einigen sich grundsätzlich auf CO2-Grenzausgleich

CO2 - Bild: Jr.Md via Twenty20
CO2 - Bild: Jr.Md via Twenty20

Die Finanzminister der EU-Länder haben sich im Grundsatz auf einen CO2-Grenzausgleich geeinigt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) begrüßte bei dem Treffen in Brüssel am Dienstag die Einigung auf einen Fahrplan für den Mechanismus, „der die Abwanderung von Wertschöpfung in Regionen mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen verhindert“. Mit dem Grenzausgleich soll verhindert werden, dass in der EU durch Umweltauflagen eingespartes CO2 anderswo auf dem Planeten ausgestoßen wird.

Dafür strebt die EU-Kommission durch den Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) die schrittweise Einführung einer Importabgabe auf bestimmte klimaschädliche Produkte aus Drittländern ab 2023 an. Importeure von Eisen und Stahl, Aluminium oder Strom sollen CO2-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen. Ausnahme sind mit der EU verbundene eigene Emissionshandelssysteme wie beispielsweise die Schweiz oder Norwegen.

„Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft in Europa erhalten“ und „zugleich aber unsere Anstrengungen für den Klimaschutz erhöhen“, sagte Lindner. Die EU-Finanzminister einigten sich im Allgemeinen auf den Mechanismus, waren sich jedoch darüber uneins, ob mit der Einführung des Grenzausgleichs das Zuteilen einer gewissen Anzahl von kostenlosen Zertifikaten an Unternehmen abgeschafft werden soll.

Beim bisherigen Emissionshandel wird neben denjenigen Verschmutzungsrechten, die Unternehmen kaufen müssen, auch eine gewisse Anzahl kostenloser Zertifikate zugeteilt. Damit soll die Abwanderung von Unternehmen vermieden werden. Die Referentin für CO2-Preise von Germanwatch, Anne Gläser, bemängelte die Uneinigkeit der EU-Länder bei diesem Punkt. Ein schnelles Ende der kostenlosen Zertifikate sei nötig, „damit endlich Tempo in die Industrietransformation kommt“, erklärte Gläser.

Zum Grenzausgleich muss sich nun noch das EU-Parlament bis zum Sommer äußern. Anschließend legen die Mitgliedstaaten ihre endgültige Position fest und treten mit dem Parlament in Verhandlungen.

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