Das Vorgehen der Bundesregierung beim neuen Infektionsschutzgesetz ist im Bundesrat auf scharfe Kritik gestoßen. „Die heutige Beratung ist ein Tiefpunkt im Verhältnis zwischen Bund und Ländern“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Freitag auf einer Sondersitzung der Länderkammer, bei der über das Gesetz entschieden werden soll. „Das Verfahren ist unsäglich und unwürdig.“
Bouffier warf der Ampel-Regierung vor, die Länder trotz gegenteiliger Versprechen nicht in die Erarbeitung des Gesetzes einbezogen zu haben: „Es hat überhaupt keine Abstimmung gegeben.“ Der Bund habe die bisherige Gemeinsamkeit von Bund und Ländern bewusst aufgegeben. „Das schadet der Pandemiebekämpfung.“
In der Sache sei die vom Bundestag am Freitag bereits beschlossene Neuregelung „rechtlich nicht sicher“ und „für ein Flächenland praktisch nicht umsetzbar“, sagte Bouffier. Das Gesetz sieht künftig zum einen Basisschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in Pflegeheimen, Krankenhäusern und dem öffentlichen Nahverkehr vor. Zum anderen sollen Hotspots ausgewiesen werden können, in denen dann strengere Regeln gelten. Bis zum 2. April können die Länder übergangsweise die bisherigen Corona-Maßnahmen aufrecht erhalten.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die Länderkammer könnte lediglich per Mehrheitsbeschluss den Vermittlungsausschuss anrufen. Da dann aber vorerst gar keine Corona-Regeln mehr gelten würden, ist damit nicht zu rechnen. Denn die gesetzliche Grundlage für die derzeitigen Corona-Maßnahmen läuft am Samstag aus. Auch bei SPD und Grünen im Bund gab es Kritik an der Neuregelung, aber die FDP wollte kein weitergehendes Gesetz.