Für Lobbyisten gelten ab Januar im Bundestag schärfere Regeln

Bundestag - Bild: JJFarquitectos via Twenty20
Bundestag - Bild: JJFarquitectos via Twenty20

Für Lobbyistinnen und Lobbyisten gelten ab Januar im Bundestag schärfere Regeln. Kernpunkt des neuen Lobbyregisters ist eine Registrierungspflicht für alle, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen. Die Neuregelung war im März nach jahrelangem Tauziehen beschlossen worden.

Das Lobbyregister ist öffentlich einsehbar. „Es soll zu mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik beitragen“, teilte der Bundestag dazu am Donnerstag mit. Durch die neue Registrierungspflicht werde „erstmals eine weitgehende strukturelle Transparenz von Interessenvertretung auf Bundesebene gewährleistet“.

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen neben Angaben zur Person und der Organisation, für die sie tätig sind, auch Informationen über ihre Tätigkeit und Interessengebiete geben sowie zu dem dabei eingesetzten personellen und finanziellen Aufwand. Dies umfasst auch Zuwendungen und Spenden, allerdings erst ab 20.000 Euro.

Für die Registrierung wird ab Neujahr eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Wer diese nicht rechtzeitig vornimmt beziehungsweise falsche oder unvollständige Angaben macht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Teil der neuen Vorschriften ist auch ein Verhaltenskodex, mit dem sich Lobbyistinnen und Lobbyisten auf Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität verpflichten müssen. Zugleich werden Regeln für die Kontaktaufnahme zu Mitgliedern von Bundestag und Bundesregierung festgelegt. Verstößt jemand gegen diesen Verhaltenskodex wird dies ebenfalls im Lobbyregister veröffentlicht.

„Gemeinsam schaffen das Lobbyregistergesetz und der Verhaltenskodex einen neuen Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“, erklärte dazu der Bundestag.

Die Registrierungspflicht umfasst neben dem Bundestag auch Lobbyarbeit bei Mitgliedern der Bundesregierung und der Ministerien bis zur Ebene der Unterabteilungsleiter. Eine Erfassung auch des sogenannten exekutiven Fußabdrucks, also der Mitwirkung von Unternehmen oder Verbänden am Erarbeiten von Gesetzestexten, war dagegen am Widerstand von CDU und CSU gescheitert.

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