Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel

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Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.

Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf der Zugang zum Einzelhandel grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wird in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch werde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Beschäfte mit Mischsortimenten lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen sind und welche nicht.

Die Staatsregierung reagierte umgehend. „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann nach Bekanntwerden des Gerichtsbeschlusses mit.

Mit 2G im Handel sei Bayern einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten sei nun die Regelung wie in den Supermärkten „die einfachere Alternative“. „Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz“, erklärte Herrmann.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die VGH-Entscheidung. „Der Einzelhandel hatte diese Lockerung schon länger gefordert, da die 2G-Kontrolle für die betroffenen Sortimente hohen Aufwand bedeutete und im Handel aufgrund der FFP2-Masken keine besondere Infektionsgefahr besteht“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“.

Die Abgrenzung des täglichen Bedarfs sei „ohnehin schwierig“ und immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen gewesen, erklärte der Wirtschaftsminister. „Für den Handel ist es eine Erleichterung, künftig ohne 2G-Regel arbeiten zu können.“

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