Bund-Länder-Runde: Corona-Beschränkungen wie gehabt und PCR-Tests vorrangig für bestimmte Gruppen

Bundeskanzleramt, Berlin
Bundeskanzleramt, Berlin

Angesichts der drastisch steigenden Corona-Infektionen gab es beim Bund-Länder-Gipfel am Montag keine Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen. Allerdings wurden auch keine neuen Verschärfungen beschlossen. Änderungen soll es bei den PCR-Tests geben, die knapp werden.

Kontaktbeschränkungen wie gehabt

Die Omikron-Variante des Coronavirus verbreite sich „sehr schnell“ und könne zu „sehr vielen Krankenhausaufnahmen“ führen, heißt es in dem Beschluss von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder.

Es bestehe deshalb Einigkeit, „dass der bisherige Kurs fortgesetzt wird und die geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt werden“. Bei ihrem letzten Treffen am 7. Januar hatten Bund und Länder verschärfte Regeln für die Gastronomie beschlossen – Besuche sind damit nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt, die negativ getestet sind oder bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

„Die Entwicklung der Omikron-Welle wird weiter aufmerksam beobachtet“, heißt es in dem Beschluss zudem. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, würden weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbart.

Öffnungsperspektive

Angesichts des meist milderen Verlaufs bei Erkrankungen mit der Omikron-Variante gab es vor der Videoschalte allerdings Forderungen nach Lockerungen. So sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Wochenende, er wolle „in der Kultur, beim Sport und in der Jugendarbeit wieder mehr Teilhabe ermöglichen“. Im Beschluss vom Montag heißt es nun: „Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.“ Details oder ein Termin werden nicht genannt.

Verstärkte Impfkampagne

Bund und Länder wollen ihre Impfkampagne nochmals verstärken. Für die Klinikbelastung entscheidend sei, wie sich die Zahl der Erkrankungen bei den ungeimpften Erwachsenen über 50 Jahre entwickle, heißt es im Beschluss. Denn in der älteren Bevölkerung sei der Anteil der Ungeimpften „mit rund drei Millionen Menschen noch immer sehr hoch“. Bund und Länder bekräftigen zudem die Notwendigkeit einer allgemeinen Impfpflicht.

PCR-Tests bevorzugt für bestimmte Gruppen

„Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests“, stellten Scholz und die Länder-Vertreter fest. Dann sei es „unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen“. Weiter zur Verfügung stehen sollen PCR-Tests für das Personal „insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe“ sowie für Risikopatienten.

Für den Großteil der Bevölkerung soll damit auf eine Bestätigung einer Infektion durch einen PCR-Test verzichtet werden. Ab wann die Regelung gilt, ist offen, dazu muss Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Einvernehmen mit den Ländern die Testverordnung überarbeiten.

Die Länder-Gesundheitsminister hatten bereits am Samstag beschlossen, dass der Verzicht auf PCR-Tests auch bei Warnungen durch die Corona-Warn-App (rote Kachel) gelten soll. Sie ermöglichte bisher einen kostenlosen PCR-Test. Ein Antigentest in einem zertifizierten Testzentrum genügt fortan.

Eingeschränkte Kontaktnachverfolgung

Die Vielzahl der Fälle macht auch eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter kaum noch möglich. Deshalb sei auch hier „eine Priorisierung sinnvoll und notwendig“, heißt es. Die Bund-Länder-Spitzenvertreter fordern die Bürgerinnen und Bürger bei Infektionen deshalb zur Mithilfe auf: „Sie sollten eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen.“

Kritische Infrastruktur

Bund und Länder behalten die Auswirkungen der Omikron-Welle auf wichtige Bereiche wie Polizei, Feuerwehr oder das Gesundheitswesen im Auge und unterziehen dies einem „kontinuierlichen Monitoring“, wie es im Beschluss weiter heißt. Viele Bereiche seien aber bereits „auf einen starken Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst“. Bisher gebe es keine Gefährdungen.

Mögliche Verlängerung der Wirtschaftshilfen

Bisher gelten die Wirtschaftshilfen wegen der Corona-Pandemie und die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März. Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung entschieden werden muss. Dazu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung einen Vorschlag vorlegen.

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