Bundestag führt 2G-Plus-Vorschriften für Abgeordnete ein

Bundestag - Bild: tschoof/CC BY-SA 2.0
Bundestag - Bild: tschoof/CC BY-SA 2.0

Im Deutschen Bundestag gelten ab Mittwoch strengere Corona-Schutzmaßnahmen. Die Abgeordneten dürfen den Plenarsaal dann nur noch betreten, wenn sie doppelt geimpft – beziehungsweise genesen – sind und zusätzlich ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen können, heißt es in einem Brief von Bundestags-Direktor Lorenz Müller an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, der AFP am Dienstag vorlag. Die AfD drohte mit einer Klage dagegen.

Von der Testpflicht ausgenommen sind geboosterte Abgeordnete. Parlamentarier, die diese 2G-Plus-Vorgaben nicht erfüllen, können die Plenarsitzungen wie bislang nur von der Besuchertribüne verfolgen. Dafür müssen sie künftig allerdings ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen. Selbsttests werden dabei nicht akzeptiert. In den vergangenen Monaten hatten wegen dieser Vorschriften mehrere impfkritische AfD-Abgeordnete die Sitzungen nur von der Tribüne aus verfolgen können.

Die Neuregelung der Bundestagsverwaltung sieht zudem vor, dass in allen Liegenschaften des Bundestags künftig eine FFP2-Maske getragen werden muss – eine einfache OP-Maske reicht dann nicht mehr aus. Für Reden im Plenarsaal dürfen die Masken abgenommen werden.

Die derzeit stark anwachsenden Infektionszahlen und die Ausbreitung der Omikron-Variante des Bundestags stellten auch für die Liegenschaften des Bundestags eine „wachsende Ansteckungsgefahr“ dar, schrieb Lorenz an die Abgeordneten. „Deswegen sollen die Maßnahmen zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages weiter ausgebaut werden.“ Rechtliche Grundlage für die neuen Vorschriften ist eine Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Scharfer Protest kam von der AfD. „Wir sehen bei den immer neuen und immer weitergehenden Beschränkungen im Deutschen Bundestag, dass das freie Mandat der Abgeordneten eingeschränkt wird“, kritisierte Fraktionschefin Alice Weidel am Dienstag. Die Maßnahmen seien zudem „unverhältnismäßig“, daher werde die AfD „rechtliche Schritte erwägen“.

Damit „wird ein großer Teil der Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Arbeit im Plenarsaal ausgeschlossen“, kritisierte auch deren Parlamentsgeschäftsführer und Justiziar, Stephan Brandner. „Diese Anordnung entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und kommt einer Impfpflicht für oder aber bewusster Ausgrenzung von Abgeordneten gleich.“ Unter dem Deckmantel von Corona würden erneut Menschen „in ihren Rechten beschnitten“, so der Vorwurf Brandners.

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