Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die von der Ampel-Koalition geplante Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a auf den Weg gebracht. Er gab am Montag einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen in die Ressortabstimmung. Damit werde der „unhaltbare Rechtszustand“ beendet, dass Ärztinnen und Ärzte, die in sachlicher Form über die von ihnen angewandte Methode informieren, verurteilt werden können. Die Union ist weiter gegen eine Abschaffung.
„Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dazu qualifiziert sind, das nicht können“, sagte Buschmann. Es müsse sich niemand Sorgen machen, dass durch diese Rechtsänderung „anpreisende oder gar anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche möglich wäre“. Denn das sei bereits auf der Grundlage anderer Rechtsnormen ausgeschlossen, insbesondere dem ärztlichen Berufsrecht.
Zudem bestehe nicht die Gefahr, dass ungeborenes Leben künftig nicht mehr geschützt sei, sagte Buschmann. Denn auch mit der jetzt geplanten Änderung bleibe der eigentliche Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar. Einer Strafverfolgung könnten nur Frauen entgehen, die an einer Schwangerenkonfliktberatung teilgenommen haben.
Kritik an der Streichung des Paragrafen 219a kommt von der Union. „Es geht um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, aber eben auch um das Leben des ungeborenen Kindes“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Montag. Außerdem sei die Behauptung falsch, dass durch Paragraf 219a Informationen unterdrückt würden: „Es gibt kein Informationsdefizit.“
Winkelmeier-Becker verteidigte die Einschränkungen, die mit dem Paragrafen 219a Ärzten für ihre Internetseiten gemacht werden. „Hier gibt es eine schwierige Abgrenzung zwischen der reinen Information und Werbung. Wenn dort etwa steht, dass man bei dem Eingriff fast gar nichts spüre: Ist das noch eine Information, oder ist das Werbung?“
Eine etwaige Klage der CDU/CSU vor dem Bundesverfassungsgericht sieht Buschmann gelassen. „Wenn die Union vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist das ihr gutes Recht. Aber sie wird nicht erfolgreich sein.“
Auf die Streichung des Paragrafen 219a hatten sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Eine zuvor von der großen Koalition beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen – nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden.
Mit der Streichung des Paragraphen 219a hätten Ärztinnen und Ärzte „künftig die benötigte Rechtssicherheit, um über Schwangerschaftsabbrüche auch auf ihren Internetseiten zu informieren“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese. „Das war höchste Zeit.“
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten der Streichung sieht der Entwurf nicht vor. Er wird nun zunächst von den Ministerien geprüft, dann entscheidet das Bundeskabinett, bevor schließlich Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen.
Die Links-Partei forderte neben der Abschaffung des Werbeverbots auch die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung“, sagte Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, der „Welt“. „Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen.“
Das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ bezeichnete die Abschaffung des 219a als „überfällig“. Jetzt stehe noch eine Amnestie für bereits verurteilte Ärztinnen und Ärzte aus, sagte Bündnis-Sprecherin Adriana Beran der „Welt“.