FDP-Fraktionschef Dürr bringt befristete allgemeine Corona-Impfpflicht ins Spiel

Christian Dürr - Bild: Tobias Koch
Christian Dürr - Bild: Tobias Koch

FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat in der Debatte über eine allgemeine Corona-Impfpflicht eine Befristung auf ein Jahr ins Spiel gebracht. „Eine Idee wäre auch, die Impfpflicht auf Probe zu prüfen: die Impfpflicht könnte nur befristet eingeführt werden, zum Beispiel für ein Jahr“, sagte Dürr der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Aber ich habe mich noch nicht festgelegt“, betonte der Fraktionsvorsitzende.

Eine Impfpflicht sollte „niemals Selbstzweck sein, sondern sie muss verhältnismäßig und wirksam sein“, sagte Dürr. Aktuell stelle sich die Frage, „ob wir uns künftig vier Mal im Jahr impfen sollen“. Es sei auch möglich, dass „wir in eine endemische Phase laufen, in der sich eine Impfpflicht möglicherweise erübrigen kann“.

Dürr sprach sich erneut gegen eine schnelle Einführung der erweiterten Impfpflicht aus. „Der Bundestag sollte sich die Zeit für eine differenzierte Abwägung bei der allgemeinen Impfpflicht nehmen“, sagte er der Zeitung. „Niemand will trödeln, aber die Entscheidung will abgewogen sein“, sagte Dürr.

Er betonte: „Wir werden mit einer Impfpflicht nicht die Omikron-Welle brechen.“ Es geht in dieser Debatte „allein um den Herbst“. Auf die Frage, ob er persönlich für oder gegen die Impfpflicht sei, antwortete Dürr der Zeitung: „Ich bin selbst aus voller Überzeugung noch nicht entschlossen.“

Mit dem Vorschlag einer befristeten Corona-Impfpflicht steht Dürr nicht alleine da. Kürzlich hatte sich bereits die Vorsitzende des Ärzteverbands Marburger Bund, Susanne Johna, für eine „pandemiebezogene, zeitlich begrenzte Impfpflicht“ ausgesprochen.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht stockt derzeit wegen Verfahrensstreitigkeiten im Bundestag. Die FDP wirft der Union vor, das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern, indem sie sich der Mitarbeit an fraktionsübergreifenden Gesetzesvorschlägen verweigere. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) forderte abermals die Bundesregierung auf, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Koalition will die Bundestagsabgeordneten jedoch in freier Abstimmung über verschiedene selbst erarbeitete Vorschläge entscheiden lassen.

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