Im November ist vieles teurer geworden: Vom Butterpreis zur Inflationsrate

Butterregal im Supermarkt
Butterregal im Supermarkt

Butter und Benzin sind im November teurer geworden, Glücksspiel dafür erschwinglicher: Jeden Monat veröffentlicht das Statistische Bundesamt detaillierte Zahlen zur Preisentwicklung bestimmter Waren. Daraus ergibt sich der sogenannte Verbraucherpreisindex – dessen jährliche Veränderung ist auch bekannt als Inflationsrate. Zuletzt stieg diese stark an und weckte alte Ängste vor plötzlich wertlosen Sparguthaben und Preisexplosionen. Doch wie wird die Inflationsrate überhaupt berechnet?

Der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts misst die durchschnittliche Preisentwicklung eines imaginären Warenkorbs. Dieser enthält rund 650 Güterarten, die die Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland möglichst repräsentativ widerspiegeln sollen. Von Miete über Energie, Dienstleistungen, Freizeit und Versicherungen bis hin zu Urlaub enthält der Warenkorb eine breite Auswahl.

Die verschiedenen Güter werden in der Berechnung gewichtet: Wohnung, Wasser, Strom und Gas fallen mehr ins Gewicht als Nahrungsmittel und Getränke, diese zählen mehr als die Kosten für Haustiere und diese wiederum werden stärker gewichtet als Glücksspiel. So wird sichergestellt, dass größere monatliche Posten entsprechend mehr Einfluss auf die Berechnung des Verbraucherpreisindex haben.

Berücksichtigt werden in dem Warenkorb auch qualitative Veränderungen von Produkten: Werden Smartphones beispielsweise leistungsfähiger aber behalten ihren Preis, zählt das als Preissenkung. Auch Mengenänderungen werden eingerechnet: Reduziert ein Hersteller die Packungsgröße bei gleichbleibendem Preis, zählt dies als Preiserhöhung.

Die Auswahl der Artikel im Warenkorb wird außerdem laufend aktualisiert – wird ein Produkt nicht mehr nachgefragt oder angeboten, wird es ersetzt. Die Gewichtung der einzelnen Güter im Warenkorb wird alle fünf Jahre auf Basis einer Haushaltsbefragung mit rund 60.000 Teilnehmenden auf den neuesten Stand gebracht.

Insgesamt handelt es sich bei dem Warenkorb um eine statistische Annäherung: Wer beispielsweise kein Haustier hat oder kein Casino besucht, für dessen alltägliche Ausgaben trifft die amtliche Inflationsrate nicht exakt zu. Die vom Statistischen Bundesamt berechnete Inflationsrate unterscheidet sich also von der sogenannten gefühlten Inflation. Auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts können Verbraucherinnen und Verbraucher einen Warenkorb mit ihren eigenen Ausgaben erstellen und so eine personalisierte Inflationsrate errechnen .

Für die amtliche Inflationsrate sind jeden Monat deutschlandweit Preiserheberinnen und Preiserheber im Einsatz. Sie dokumentieren die Entwicklung von monatlich rund 300.000 Preisen bestimmter Produkte in den selben Geschäften. Einheitliche Preise, wie beispielsweise Bahntickets oder Bücher, werden automatisiert über das Internet erfasst.

Die gesammelten Einzelpreise werden dann zu den im imaginären Warenkorb geführten Güterarten verrechnet. Künftig sollen auch digital verfügbare Preisdaten aus dem Einzelhandel genutzt werden – so können mehr Preise in die Statistik einfließen und die Genauigkeit der Berechnung kann erhöht werden.

Berechnet wird die Inflationsrate nicht nur auf Bundesebene. Auch die Statistischen Landesämter ermitteln Indizes für die einzelnen Bundesländer. Sie koordinieren außerdem die Arbeit der Preiserhebung. Zusätzlich wird auch der sogenannte Harmonisierte Verbraucherpreisindex erstellt: Dieser ermöglicht einen internationalen Vergleich der Preisentwicklung und die Berechnung einer europäischen Inflationsrate.

Sowohl für individuelle Verbraucher als auch für die Politik und Zentralbanken ist die amtliche Inflationsrate von großer Bedeutung. Für Politiker und Zentralbanker dient sie als Entscheidungsgrundlage in der Wirtschafts- und Geldpolitik. Für private Verbraucher bedeutet eine steigende Inflationsrate häufig, dass Miete, Unterhalt oder andere langfristige Zahlungen nach oben korrigiert werden – denn nur so bleibt ihr realer Wert immer gleich.

Eine besondere Herausforderung bei der Erhebung der Inflationsstatistik ist die Corona-Pandemie: Bleiben beispielsweise Spielotheken oder Tierfachgeschäfte geschlossen, können bestimmte Preise nicht erhoben werden. Auch für diese Situation haben die Statistiker jedoch Methoden: Vorübergehend nicht beobachtbare Preise werden anhand der Preisentwicklung ähnlicher Produkte fortgeschrieben. Stehen auch diese Informationen nicht zur Verfügung, können die Vormonatspreise übernommen werden.

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