Klageregister gegen Sparkasse KölnBonn wegen Gebührenerhöhung eröffnet

Symbolbild: Sparkasse
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Im Streit um die Rückzahlung erhöhter oder neu eingeführter Gebühren hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn eröffnet. Betroffene Kunden können somit ab sofort ihre Ansprüche anmelden und sich in das Register eintragen, wie das Bundesamt am Montag mitteilte. Die Klage gegen zu Unrecht erhobene Gebühren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Oberlandesgericht in Hamm eingereicht.

Zur Registereröffnung können Verbraucherinnen und Verbraucher nun prüfen lassen, ob ihr Fall für die Musterklage geeignet ist. Der vzbv bietet dafür online einen sogenannten Klage-Check an. Ansprüche können laut BfJ bis zum Ende des letzten Tags vor dem Prozessbeginn beim Oberlandesgericht Hamm angemeldet werden. Wann der Prozess beginnt, ist allerdings noch nicht bekannt.

Laut vzbv weisen die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse, die zu den größten Sparkassen Deutschlands gehören, die Forderungen nach einer Erstattung von Gebühren mit der Begründung zurück, dass sie die letzten Preiserhöhungen vor mehr als drei Jahren vornahmen. Eine Erstattung scheide damit aus. Diese Argumentation sei nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband aber „verfehlt“.

Einer Klage des vzbv gegen die Postbank hatte der Bundesgerichtshof Ende April stattgegeben. Nach Auffassung der Richter sind Änderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam.

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