MPK-Beschlussvorlage: Bund und Länder planen bei Corona-Maßnahmen keine Lockerungen

Bundeskanzleramt (über Markus Jaschke/CC BY-NC 2.0)
Bundeskanzleramt (über Markus Jaschke/CC BY-NC 2.0)

Angesichts der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante planen Bund und Länder zunächst keine Lockerung der bestehenden Corona-Maßnahmen. Es bestehe Einigkeit, „dass die bisher geltenden Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben“, heißt es nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP im Beschlussvorschlag für eine Videoschaltkonferenz der Regierungschefs am Montag. Allerdings stellten sie „Öffnungsperspektiven“ in Aussicht – sobald „eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann“. Genauere Details dazu lieferte die Vorlage jedoch nicht.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beraten am Montagnachmittag erneut über die Corona-Lage. Die Omikron-Variante des Coronavirus verbreite sich „sehr schnell“ und könne zu „sehr vielen Krankenhausaufnahmen“ führen, heißt es in der Beschlussvorlage vom Sonntagabend. Bund und Länder stimmten deshalb darin überein, „dass der bisherige Kurs fortgesetzt wird und die geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt werden“.

In dem Beschlussvorschlag wird auf Neuinfektionen von inzwischen täglich über 100.000 Fällen und die jüngste Einschätzung des Expertenrats der Bundesregierung verwiesen. Demnach könnte die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei den Neuinfektionen regional bald Werte „von mehreren tausend erreicht werden“. Bundesweit lag der Wert am Sonntag 806,8.

Wie erwartet sollen PCR-Tests deshalb fortan für bestimmte Gruppen priorisiert werden. „Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests“, heißt es in dem Beschlussvorschlag dazu. „Die Labore sind bereits in Teilen überlastet. Bei auftretenden Engpässen ist es daher unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen.“

Weiter zur Verfügung stehen sollen PCR-Tests für das Personal „insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe“, heißt es weiter. Zudem sollen PCR-Tests weiter für Hochrisikopatienten genutzt werden.

Für den Großteil der Bevölkerung soll auf eine Bestätigung einer durch einen Schnelltest angezeigte Infektion durch einen PCR-Test verzichtet werden. „Die notwendige Nachtestung soll im Falle eines Engpasses an PCR-Testkapazitäten stattdessen mit einem zweiten überwachten qualitativ hochwertigen Antigentest erfolgen“, heißt es.

Dies gelte auch bei Warnungen durch die Corona-Warn-App (rote Kachel), die bisher einen kostenlosen PCR-Test ermöglicht. Beim Freitesten aus Isolation und Quarantäne nach sieben Tagen wird nun ebenfalls auf Antigen-Schnelltests statt auf PCR-Tests gesetzt.

Für die Krankenhausbelastung entscheidend sei, wie sich die Zahl der Erkrankungen bei den ungeimpften Erwachsenen über 50 Jahre entwickele, heißt es in der Beschlussvorlage. Denn in der älteren Bevölkerung sei der Anteil der Ungeimpften „mit rund drei Millionen Menschen noch immer sehr hoch“. Laut Expertenrat sei zu erwarten, dass sie bei einer Erkrankung „häufig stationär im Krankenhaus behandelt“ werden müssten.

Scholz und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder wollen deshalb die Impfkampagne nochmals verstärken. Vor diesem Hintergrund wollen sie laut Beschlussvorlage „die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“ noch einmal „bekräftigen“. In einer vorherigen Version des Dokuments war diese hingegen noch nicht erwähnt worden.

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