Mutmaßlicher deutscher Taliban-Kämpfer zu Prozessbeginn in Berlin geständig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein vor dem Berliner Kammergericht angeklagter mutmaßlicher Taliban-Kämpfer hat sich am Montag zu Prozessbeginn geständig gezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft der Hauptstadt legt dem 31-jährigen Omar H. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und die Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last. Der in Berlin geborene deutsche Staatsangehörige soll im Januar 2010 von Deutschland aus in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist sein und sich dort ab März desselben Jahres einer Gruppierung namens Deutsche Taliban Mujahedin (DTM) angeschlossen haben.

Deren Ziel war es laut Anklageschrift, die Streitkräfte der Nato-Mission anzugreifen, sie aus Afghanistan zu vertreiben, die afghanische Regierung zu beseitigen und die Scharia einzuführen. H. soll in diesem Zusammenhang den Umgang mit Schusswaffen sowie die Herstellung und den Umgang mit Sprengstoff erlernt haben. Der Angeklagte soll die DTM im Juni 2010 wieder verlassen haben, weil sich diese nach dem Tod ihres Anführers aufzulösen begann.

Das Gericht unterbreitete im Anschluss an die Verlesung der Anklageschrift einen Verständigungsvorschlag, demzufolge H. auf Basis eines glaubwürdigen Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe rechnen könnte. Alle Verhandlungsparteien stimmten dem Vorschlag zu.

H.s Verteidiger verlas daraufhin eine Einlassung seines Mandanten, in der dieser bestätigte, sich der DTM angeschlossen zu haben und für diese tätig gewesen zu sein. Seine Hauptmotivation sei eigentlich „ein ziviles, asketisches Leben in einer puren islamischen Umgebung“ gewesen, er sei dann aber „schleichend Teil der DTM geworden“. Er sei jedoch jetzt „ein anderer Omar“ und wolle „ein gutbürgerliches Leben führen“.

Er sei nach Auflösung der Gruppierung an einen anderen Ort in Pakistan gereist, hieß es weiter. Konkrete Angaben dazu, wo er sich die zehn Jahre bis zur seiner Wiedereinreise nach Deutschland 2020 aufhielt, wollte H. aufgrund zwei anderer Ermittlungsverfahren aber nicht machen.

Der Angeklagte war kurz nach seiner Einreise im August 2020 festgenommen worden. Ein gegen ihn erlassener Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, so dass H. von der Haft verschont wurde. Für den Prozess vor einem Strafsenat des Kammergerichts sind bis Ende Januar insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.

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