Prozess gegen IS-Rückkehrerin nach Tod von Sohn bei Bombenangriff in Syrien

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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In Hamburg hat am Donnerstag ein Prozess gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen, deren minderjähriger Sohn in Syrien unter ihrer Aufsicht zum Kämpfer für die Dschihadistenmiliz ausgebildet und bei einem Bombenangriff getötet worden sein soll. Die 44-Jährige aus Schleswig-Holstein muss sich deshalb unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation, fahrlässiger Tötung und Kriegsverbrechen vor dem Hamburger Oberlandesgericht verantworten.

Zum Prozessauftakt äußerte sich die Frau einem Gerichtssprecher zufolge nicht selbst. Die Verteidigung verlas eine sogenannte Eröffnungserklärung, wonach sie die in der Anklage dargelegten Vorwürfe in wesentlichen Teilen als nicht erwiesen betrachtet.

Laut Völkerstrafgesetzbuch gilt es als Kriegsverbrechen, Kinder unter 15 Jahren in Konflikten in „Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen“ einzugliedern. Der Beschuldigten werden wegen des Tods ihres Sohns darüber hinaus auch eine fahrlässige Tötung sowie Fürsorgepflichtverletzungen zur Last gelegt, die Anklage führt die Bundesanwaltschaft. Das Verfahren soll bis Mitte Februar dauern.

Laut Anklage reiste die Frau 2017 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrem 14-jährigen Sohn nach Syrien, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Die Beschuldigte und ihr Kind hielten sich zunächst bei einer IS-nahen Miliz auf, die den Jugendlichen als Rekruten aufnahm. Kurze darauf siedelten sie mit anderen Angehörigen der Miliz in IS-Gebiet über. Gemeinsam mit dem Ehemann sollen sie dort als Mitglieder des IS gelebt haben.

Nach Feststellungen der Bundesanwaltschaft wurde der Sohn vom IS weiterhin ideologisch und militärisch ausgebildet. Vermutlich nach seinem 15. Geburtstag wurde er als Kämpfer im syrischen Bürgerkrieg eingesetzt. Der Junge starb demnach im Februar 2018 durch einen Bombenangriff auf ein Haus in der Nähe der Wohnung der Familie in der syrischen Stadt Hadschin. Der Angeklagten selbst wird dabei auch vorgeworfen, einen Sprengstoffgürtel und ein Gewehr gehabt zu haben.

Während der endgültigen Zusammenbruchs der IS-Herrschaft ergaben sich die Beschuldigte und ihr Mann etwa ein Jahr nach dem Tod des Sohns im Februar 2019 kurdischen Kämpfern. Die Frau verbrachte laut Anklage zunächst rund ein Jahr in einem Lager, bevor sie weiter in die Türkei gelangte. Von dort wurde sie im März vergangenen Jahres nach Deutschland überstellt und bei ihrer Ankunft festgenommen.

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