Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main beginnt am Mittwoch der Prozess gegen einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Bundesanwaltschaft wirft Alaa M. Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vor. Der 36-Jährige soll in den Jahren 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene „gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt“ haben.
Die Opfer sollen demnach der gegen die Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad aufbegehrenden Opposition zugerechnet worden sein. Teilweise soll M. medizinische Instrumente benutzt haben, um Gefangene zu schlagen. In einem Fall soll er zudem einen Gefangenen mittels einer Injektion „vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken“, wie das Oberlandesgericht erklärte.
In zehn Fällen ließ der Senat die Anklageschrift aus Rechtsgründen nicht zu, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien. M. war in Deutschland seit dem Jahr 2015 als Arzt tätig, wurde Mitte Juni 2020 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bis Ende März sind zunächst 15 Verhandlungstermine angesetzt.
Dass M. für seine mutmaßlichen taten in Syrien in Deutschland vor Gericht gestellt wird, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Demnach dürfen auch Taten verhandelt werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu Deutschland haben. Es handelt sich bereits um den zweiten Prozess in Deutschland, der sich mit Folter in syrischen Gefängnissen auseinandersetzt.
Erst am Donnerstag ging vor dem OLG im rheinland-pfälzischen Koblenz der weltweit erste Prozess um Staatsfolter gegen einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdienstes zu Ende. Das Gericht verurteilte Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft.
In dem im April 2020 gestarteten Prozess war auch ein zweiter Mann angeklagt, der als Untergebener an den Folterungen beteiligt war. Ihn verurteilte das Gericht bereits im Februar 2021 in einem abgetrennten Verfahren wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Im Frankfurter Prozess steht mit M. nun ein Mann vor Gericht, der im Gegensatz zu den Angeklagten von Koblenz selbst aktiv gefoltert haben soll. Die Aufklärung syrischer Verbrechen vor deutschen Gerichten wird damit fortgesetzt, was zuletzt auch von vielen Menschenrechtsaktivisten und Politikern vehement gefordert wurde.