Schadenersatz-Möglichkeiten nach dem Kauf eines manipulierten Diesels – Auch Audi muss haften

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich in dieser Woche noch einmal mit dem Dieselskandal. Am Donnerstag entscheidet er über die Verjährungsfrist bei Dieselklagen. In den vergangenen zwei Jahren hat der BGH bereits zahlreiche Diesel-Urteile gefällt, auch in dieser Frage. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

25. Mai 2020: VW muss grundsätzlich Schadenersatz zahlen

In einem Grundsatzurteil entscheidet der BGH, dass Volkswagen den Käufern von Dieselautos mit manipuliertem Motor Schadenersatz schuldet. Diese müssen im Gegenzug den Wagen zurückgeben, gefahrene Kilometer werden angerechnet. (Az. VI ZR 252/19)

30. Juli 2020: Kein Schadenersatz bei Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Wer erst nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW vom 22. September 2015 sein Dieselauto kaufte, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ähnlich entscheidet der BGH noch einmal im Dezember 2020: Demnach hätten Betroffene bis Ende 2018 klagen müssen. Für die Verjährung nach drei Jahren reicht es aus, wenn die Käufer wussten, dass in ihrem Auto ein manipulierter Motor verbaut war. (Az. VI ZR 5/20 und VI ZR 739/20)

8. März 2021: Audi muss vorerst nicht für VW-Motoren in seinen Autos haften

Der BGH findet Rechtsfehler in einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das die VW-Tochter zu Schadenersatz verpflichtet hatte. Es sei nicht festgestellt worden, dass Audi selbst die Entscheidung für die illegale Abschalteinrichtung getroffen habe oder von einer solchen Entscheidung bei VW wusste. (Az. VI ZR 505/19)

9. März 2021: Kein Schadenersatz wegen Thermofensters

Der Einbau eines sogenanntes Thermofensters, das die Abgasreinigung bei sehr hohen und vor allem bei niedrigen Temperaturen verringert, begründet allein keinen Anspruch auf Schadenersatz. Diese Rechtsauffassung bekräftigt der BGH noch einmal in Urteilen im Juli und Oktober. (Az. VI ZR 889/20, VI ZR 128/20, VII ZR 190/20 u.a.)

6. Juli 2021: Anspruch auf kleinen Schadenersatz gegen VW

Wer einen VW Diesel mit manipulierter Software gekauft hat, dem kann Schadenersatz gegen den Autobauer zustehen, auch wenn er sein Auto behält. Die Wertminderung des Fahrzeugs muss dann ausgeglichen werden. Diese Linie bestätigte der BGH am 24. Januar 2022, als es um einen Seat mit einem von VW hergestellten Motor ging. (Az. VI ZR 40/20 und VIa ZR 100/21)

20. Juli 2021: Anspruch auf Schadenersatz auch nach Weiterverkauf

Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Wagens haben auch nach dem Weiterverkauf Anspruch auf Schadenersatz. Der Erlös aus dem Weiterverkauf ist aber davon abzuziehen. (Az. VI ZR 533/20 und VI ZR 575/20)

29. Juli 2021: Beitritt zur Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung

VW-Dieselkäufer konnten noch bis Frühjahr 2020 auf Schadenersatz klagen, wenn sie der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG am Oberlandesgericht Braunschweig beitraten. Dadurch wurde die Verjährung gehemmt, entschied der BGH. Am Donnerstag urteilt das Gericht in einem ähnlichen Fall: Der Kläger gibt an, 2015 noch nicht von der Manipulation seines Autos gewusst zu haben. (Az. VI ZR 1118/20 und VII ZR 303/20)

16. Juli 2021: Leasingbeiträge werden nicht erstattet

Wer vor Bekanntwerden des Dieselskandals einen Audi mit manipuliertem Motor geleast hat, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Leasingbeträge. Die Nutzung des Autos kompensiert dann die Zahlungen.(Az. VII ZR 192/20)

25. November 2021: Audi muss in einigen Fällen doch für VW-Motoren haften

Der BGH bestätigt Urteile des Oberlandesgerichts München, das betroffenen Käufern Schadenersatz zugesprochen hatte. Es ging davon aus, dass mindestens ein Verantwortlicher bei Audi von der unzulässigen Abschalteinrichtung wusste. Hier fand der BGH nur unbedeutende Rechtsfehler. (Az. VII ZR 238/20 u.a.)

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