Bundesrat billigt Nachtragshaushalt des Bundes

Bundesrat (über Dominic Hallau/CC BY-ND 2.0)
Bundesrat (über Dominic Hallau/CC BY-ND 2.0)

Der Nachtragshaushalt des Bundes, mit dem die Mittel für den Energie- und Klimafonds (EKF) aufgestockt werden sollen, ist unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat den zweiten Nachtragsetat für 2021. Er sieht zusätzliche 60 Milliarden Euro für den EKF vor.

Mit dem Geld sollen weitere Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung zu finanziert werden. Dazu werden nicht benötigte Kreditermächtigungen verwendet. Die Unionsfraktion hält das Vorgehen für verfassungswidrig und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) kündigte die Klage für die kommenden Tage an. „Sobald das Gesetz ausgefertigt ist, werden wir eine abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe machen, weil wir davon überzeugt sind, dass das eine Umgehung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist“, sagte Frei in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv.

Frei begründete die Klage gegen den Nachtragshaushalt damit, dass man sonst ja „jedes Jahr die Schuldenbremse umgehen“ könne. „Das ist das Gegenteil von nachhaltiger, generationengerechter Politik und deswegen fühlen wir uns geradezu verpflichtet, dagegen auch in Karlsruhe zu klagen.“

Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) äußerte sich kritisch zu dem Nachtragshaushalt des Bundes. „Meine Sorge ist, dass dieser Bundeshaushalt besonders angreifbar ist“, sagte er im Bundesrat. Es bestehe die nicht geringe Gefahr, dass dieser Haushalt nicht verfassungsgemäß sei. Er verwies darauf dass in Hessen der Staatsgerichtshof ein Zukunftsvermögen im vergangenen Jahr beanstandet habe.

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