Kubicki wirft Ländern „Verschleierung“ langfristiger Corona-Maßnahmen vor

Wolfgang Kubicki - Bild: Bundestag/Achim Melde
Wolfgang Kubicki - Bild: Bundestag/Achim Melde

FDP-Vize Wolfgang Kubicki äußert scharfe Kritik an den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Corona-Politik in den kommenden Wochen. „Das, was die Ministerpräsidenten vorgelegt haben, ist die Verschleierung der Fortsetzung der meisten Corona-Maßnahmen über den 19. März hinaus“, sagte er am Donnerstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er könne lediglich noch „Basismaßnahmen zum Schutz der vulnerablen Gruppen in entsprechenden Einrichtungen akzeptieren“. Für weitergehende Maßnahmen finde er „keine Rechtfertigung mehr.“

Die Spitzen von Bund und Ländern hatten am Mittwoch beschlossen, die meisten Corona-Kontaktbeschränkungen bis zum 20. März schrittweise abzuschaffen – „wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“. Bestimmte Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Bus und Bahn sollen länger möglich sein. Dafür muss noch das Infektionsschutzgesetz geändert werden.

Für diesen Schritt hat sich auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr offen gezeigt. Kubicki sieht das offenbar anders. Mit Blick auf die Maßnahmen über den 19. März hinaus warf der  Bundestagsvizepräsident den Ministerpräsidenten „eine Verstetigung des bisherigen angstgetrieben Maßnahmenregimes“ vor.

Ähnlich äußerte sich die Spitze der AfD-Fraktion. „Es darf nicht sein, dass unter dem Begriff ‚Basisschutz‘ das Tragen von Masken, Abstandsregeln oder Hygienekonzepte auch über den 20. März hinaus verstetigt werden sollen“, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla am Mittwochabend.

„Während immer mehr Nachbarländer ihren Bürgern die Freiheit zurückgeben, klammern sich in Deutschland die politisch Verantwortlichen weiter an die Corona-Maßnahmen und wollen den Bürgern ihre Freiheitsrechte nur häppchenweise zurückgeben“, erklärten sie weiter. „Sämtliche Corona-Maßnahmen und Freiheitseinschränkungen müssen auch in Deutschland unverzüglich aufgehoben und den Bürgern die Eigenverantwortung für den Gesundheitsschutz zurückgegeben werden.“

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